Wiederholungsrezepte

Für das Ausstellen eines E-Rezeptes benötigen wir Ihre Versichertenkarte quartalsaktuell.

Sie können gerne per E-Mail Rezepte „vorbestellen“.

Diese können allerdings erst dann signiert und freigegeben werden, wenn Sie persönlich und mit Ihrer Versichertenkarte in die Praxis kommen.

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